19.01.2012
Pressemitteilung Rolf Schwanitz, MdB Berlin, den 19. Januar 2012
Abschiebung darf Strafverfolgung nicht verhindern
Berlin. Der Bundestagsabgeordnete Rolf Schwanitz (SPD) kritisiert die Vorgehensweise der sächsischen Behörden bei der Aufklärung der Massen-Schlägerei in Plauen. Wie gestern bekannt wurde, ist der tunesische Asylantragsteller, dessen Aussagen als Opfer und Hauptbelastungszeuge für die Ahndung der Gewaltdelikte wichtig war, wegen seiner drohenden Abschiebung untergetaucht. Nun stehen seine Aussagen im Strafverfahren gegen die Gewalttäter nicht mehr zur Verfügung. "Natürlich trägt der Tunesier mit seiner Flucht eine eigene Verantwortung. Die sächsischen Behörden haben mit dem gewollten Vollzug der Abschiebung aber auch eine falsche Priorität gesetzt", kritisiert Rolf Schwanitz das behördliche Vorgehen.
"Ich bin der Meinung, dass unabhängig davon, ob es hier um ausländerfeindliche oder rechtsextreme Gewalttäter geht, die Bürger sich generell auf die Strafverfolgung von Gewaltdelikten durch den Staat verlassen können müssen. Deshalb muss, wie ich finde, das Interesse des Staates an der Strafverfolgung von Gewaltdelikten schwerer wiegen als das staatliche Interesse, ein Asylverfahren durch Abschiebung (der Zeugen/Opfer) zu beenden. Die Behörden hätten deshalb den Vollzug der Abschiebung des Opfers zumindest bis zum Abschluss des Strafverfahrens aussetzen können und müssen. Eine solche Überlegung scheint es in Sachsen bisher nicht zu geben. Das halte ich für falsch und fordere den sächsischen Innenminister deshalb auf, seine Prioritäten zu ändern."
Noch etwas kommt nach Meinung von Rolf Schwanitz hinzu: Bei der Aufklärung der Massen-Schlägerei handelt es sich nicht zuletzt auch wegen der politischen Instrumentalisierung der Ereignisse durch die NPD um ein hochsensibles Thema. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von den sächsischen Ermittlungsbehörden eine unabhängige und vollständige Aufklärung der Ereignisse. "Ob dies nun noch möglich ist, steht in den Sternen", so der Abgeordnete weiter. "Angesichts des Versagens staatlicher Stellen im Zusammenhang mit der Zwickauer Nazi-Terror- Zelle ist das künftige Verhalten der sächsischen Behörden bei der Aufklärung rechtsextremer Gewaltdelikte von zentraler Bedeutung. Deshalb muss alles unterbleiben, was den Verdacht der Passivität der Ermittlungsbehörden provoziert."